Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Energieausweis

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Energieausweis sind hier für Sie kompakt zusammengestellt.

Bei weitergehenden Fragen und zur individuellen Beratung treten Sie bitte mit IMN in Kontakt.

 

Welche informationen enthält der Energieausweis?

Der Energieausweis gibt mit einem bestimmten Energiekennwert überschlägig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Energieeffizienz kann entweder als Energiebedarf des Gebäudes oder aber als Energiekennwert auf der Grundlage des gemessenen tatsächlichen Energieverbrauchs angegeben werden. Zusätzlich muss der Ausweis Kennwerte über die Gesamtenergieeffizienz des Objektes, Vergleichswerte zu anderen Gebäuden sowie Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz enthalten.

 

Wann und für wen wird der Energieausweis im Gebäudebestand zur Pflicht?

Generell gilt der Energieausweis im Gebäudebestand nur als verpflichtend wenn das Gebäude verkauft oder neu vermietet wird. Für Besitzer die in dem selbst genutzten Eigenheim leben ist der Energieausweis also nicht verbindlich vorgeschrieben. Im Verkaufs- oder der Vermietungsfall von Wohngebäuden über 50m² wird der Energieausweis allerdings zum verpflichtenden Instrument. Interessenten muss dann ein Energieausweis zugänglich gemacht oder ggf. eine Kopie ausgehändigt werden. Übergangsfristen, welche in erster Linie davon ab hängig sind wann das Gebäude errichtet wurde, regeln diese Pflichten. Ab dem 01. Januar 2009 wird dann der Energieausweis für alle Wohngebäude im Bestand bindend. Ein halbes Jahr später, am 01. Juli 2009, dann auch für Nicht- Wohngebäude. Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.

 

Ist der Energieausweis bei allen Gebäuden gleich?

Nein. Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Varianten:

1. bedarfsorientierter Ausweis.
2. verbrauchsorientierter Ausweis.


Welcher Ausweis für Sie in Frage kommt, orientiert sich nach dem Baujahr und der Beschaffenheit ihres Gebäudes. Es gilt folgendes Auswahlverfahren für Wohngebäude:

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.

Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen Baujahres, gilt ebenfalls Wahlfreiheit.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu verwenden.
Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufwiesen oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.

Für die sog. Nichtwohngebäude (z.B. Bürogebäude, Geschäftshäuser) dürfen nach Wahl des Eigentümers oder Vermieters bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise verwendet werden.

Bis zum 01.Oktober 2008 gilt die generelle Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.

 

Worin besteht der Unterschied zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweis?
Der verbrauchsorientierte Ausweis ermittelt aus den letzten Jahren (mindestens 3) einen durchschnittlichen Verbrauchskennwert. Er unterscheidet dabei keine nutzerspezifischen Eigenschaften wie Wohnkomfort oder Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Einen genauen Aufschluss über die Gebäude- oder auch Heizungsanlagentechnik kann somit nur schwer abgeleitet werden. Anhand der Berechnung der technischen Gebäudeeigenschaften gibt der bedarfsorientierte Ausweis detaillierter Aufschluss über den Energiebedarf. Er untersucht sowohl die vorhandene Anlagentechnik als auch die Eigenschaften des Gebäudes. Hierbei werden alle Informationen zum Gebäude wie z.B. Abmessungen der Bauteilflächen, der Aufbau der Wände und Decken sowie die Heizanlagentechnik detailliert  ermittelt und aufgenommen. Dieses Verfahren bietet sich z.B. vor einer geplanten Gebäudesanierung an.

 

Wie lange ist so ein Energieausweis gültig?
Alle Energieausweise für Bestandsgebäude. Auch die, die vor dem 1. Januar 2009 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
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